Aktuelles aus dem Gesundheitswesen

Soeben habe ich die aktuellste

BWKG - Mitteilung für Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen 250/2022

erhalten, der erste Satz lautet wie folgt:


Einrichtungsbezogene Impf- bzw. Nachweispflicht nach § 20a IfSG – Bundesverfassungsgericht weist Verfassungsbeschwerden zurück (Beschluss vom 27.04.2022 - BvR 2649/2022)

[Eilige Mitteilung für die Geschäfts-/Verwaltungsleitung]

Das Bundesverfassungsgericht hat die einrichtungsbezogene Impfpflicht bestätigt. Es hat die Verfassungsbeschwerden gegen § 20a IfSG mit der Begründung abgewiesen, dass der Schutz vulnerabler Gruppen verfassungsrechtlich schwerer wiege als die Beeinträchtigung der Grundrechte für das Pflege- und Gesundheitspersonal.


Dazu passend der aktuellste Bericht aus dem Kanal @Gesundheitswesen_in_der_Krise:


Hallo zusammen, ich (AZ (Astra Zeneca Impfung) am 01.03.21 mit Lungenembolie vier Tage später und Thrombozytopenie, über Wochen noch veränderte Gerinnungswerte) habe natürlich etwaige weitere Impfungen abgelehnt.

Meine Hausärztin hat überhaupt kein Verständnis dafür, dass ich mit dem Thema durch bin. Sie ist sehr pro pro pro Impfung 🙄

Ich habe eine sehr gute neue Ärztin, die mir das bescheinigt, habe bisher aber darauf verzichtet, weil meine Angaben eigentlich reichen sollten. Der Arzt, der mich geimpft hat, war der Betriebsarzt, der hat das auch in meiner Personalakte vermerkt (!) und trotzdem juckt das weder den Betriebsarzt, noch das GA (Gesundheitsamt).

Anhörungsbogen vom GA XXX am 14.4. zurückgeschickt lediglich mit obiger Aussage und dem Vermerk, dass der Vorfall sowohl unmittelbar dem PEI, als auch der Betriebsärztin (Klinik) gemeldet wurde.

Heute nach sechs Wochen die Aufforderung vom GA meine zweite Impfung binnen vierzehn Tagen nachzuweisen, sonst würde das Verfahren erneut aufgenommen.

Leider keine Pointe.


Nur für euch so zur Info, ich befürchte die Freistellung nicht, setze mich auch zu Aldi an die Kasse. Ich finde es nur hanebüchen, wie mit den Menschen umgegangen wird.

Wollen wir das wirklich zulassen?

Wenn ihr nicht wisst, was ihr noch tun könntet, besucht uns auf unserer Website gib.soziales.com und unterstützt uns, indem ihr redet. Erzählt, was ihr erlebt habt! Was wirklich in den Krankenhäusern los ist. Kontakt zu uns findet ihr hier. Eure Berichte veröffentlichen wir auf Wunsch anonym, aber auch mit Video oder als Interview.

Kommentare 3

  • Bei uns haben sich mehrere Juristen dazu geäussert, und Jessica Hamed schreibt man solle das BVerfG am besten vergessen, weil es Entscheidungen fällt, die mit Recht und Gesetz nichts mehr zu tun haben.

  • Die Entscheidung ist NICHT rechtskräftig, es wurde Beschwerde vor dem OVG Braunschweig eingelegt.

  • VG Hannover: Die Anforderung zur Vorlage eines Immunitätsnachweises nach § 20a Abs. 5 Satz 1 IfSG kann nicht mithilfe eines Zwangsgeldes durchgesetzt werden.


    Hammerurteil aus Niedersachsen: Die Anforderung zur Vorlage eines Immunitätsnachweises nach § 20a Abs. 5 Satz 1 IfSG ("einrichtungsbezogene Impfpflicht") kann nicht mithilfe eines Zwangsgeldes durchgesetzt werden 💥


    Die neueste Rechtsprechung der niedersächsischen Justiz dürfte wegweisend im aktuellen Coronawahnsinn sein. Das Verwaltungsgericht Hannover hat unmissverständlich klar gemacht, dass die Androhung oder gar die Verhängung eines Zwangsgeldes gegen einen ungeimpften Mitarbeiter im Gesundheitswesen zur Erzwingung der Impfung gegen das Coronavirus rechtswidrig ist.


    Darüber hinaus stellte die 15. Kammer fest, dass jeder Mensch in der Bundesrepublik frei entscheiden kann, ob er sich gegen das Coronavirus impfen lässt oder nicht. Die Freiwilligkeit der Impfentscheidung hat sogar das ansonsten überaus korrupte Bundesverfassungsgericht betont.


    Wer das Urteil nachlesen will, kann das hier tun: https://bit.ly/3Nosxva


    http://www.dbovg.niedersachsen…ml=bsndprod.psml&max=true